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Positive Bilanz nach 10 Monaten Verpackungsregister – Verpackungsgesetz entfaltet beabsichtigte Wirkungen

|Pressemitteilung

- Seit Ende 2018 Verdreifachung der produktverantwortlich handelnden Unternehmen.

- Die Meldungen zu den Verpackungsmengen wurden qualitativ verbessert und die Systembeteiligungsmengen erhöht.

- Große Fortschritte auf dem Weg zu recyclinggerechteren Verpackungen.

- Herausforderungen: ZSVR kündigt Verschärfung an – zu viele Unternehmen verhalten sich nicht rechtskonform.

10 Monate nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 kann eine erste positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist trotz hohen Zeitdrucks seit Veröffentlichung des Gesetzes im Juli 2017 bereits etabliert, hat alle Meilensteine planmäßig erreicht – zuletzt mit der Veröffentlichung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen, zum 1. September 2019.

 

Die Anzahl der Registrierungen im Verpackungsregister LUCID mit rund 170.000, bedeutet in etwa eine Verdreifachung der Unternehmen, die sich im Vergleich zum Jahr 2016 produktverantwortlich verhalten. Auch der Grad der Systembeteiligung ist bei den Materialgruppen Papier/ Pappe/ Karton (PKK) und Glas bereits deutlich gestiegen. Es bleibt jedoch noch Entwicklungsbedarf. Vorstand Gunda Rachut: „Die Systembeteiligung ist im Bereich der Leichtstoffverpackungen noch nicht auf einem befriedigenden Niveau. Wir sehen an den knapp 60.000 beantworteten Anfragen, wie hoch das Unwissen der Wirtschaft auch nach 25 Jahren Produktverantwortung ist. Wir werden bei den Unternehmen in Zukunft konsequent die Umsetzung ihrer Eigenverantwortung einfordern.“

 

Um endlich Rechtsklarheit zu den Pflichten für fast alle Verpackungen herzustellen, hat die Zentrale Stelle einen Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen herausgebracht. Er konkretisiert erstmals die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung in Form einer Verwaltungsvorschrift, so dass jeder Hersteller seine Verpflichtungen schnell und unbürokratisch ermitteln kann. Er beseitigt damit auch die Schwächen der alten Rechtssituation. „Diese neue Verwaltungsvorschrift wird die Wettbewerbsverzerrungen durch das Herausdefinieren von Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht beseitigen. Das alte System, in welchem Unternehmen über Selbsteinschätzungen und Annahmen ihre Produktverantwortung eingegrenzt haben, ist vorbei“, so Gunda Rachut. Doch leider kommen noch immer nicht alle Unternehmen ihren Pflichten nach. Vorstand Gunda Rachut: „Produktverantwortung bedeutet Eigenverantwortung der Unternehmen. Wer das immer noch nicht verstanden hat, der hat nun das Eintreten der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen zu befürchten. Wir werden konsequent vorgehen. Wir sind auch zum Schutz der rechtskonform arbeitenden Unternehmen da.“

 

Die deutschen Recyclingziele können nur auf Basis eines finanziell gesunden Recyclingmarktes erreicht werden. Das ist eine betriebswirtschaftliche Grundvoraussetzung. Die Recyclingquoten werden für das Jahr 2018 für alle Materialarten übertroffen, die Unternehmen bereiten sich auf die höheren Quotenanforderungen im Jahr 2019 vor – diese sind sehr anspruchsvoll. Zur Erreichung der Quoten wurden fast 90 % der Kunststoffverpackungen im Inland verwertet. Von den verbleibenden 10 % sind allein knapp 7 % in Österreich und den Niederlanden verwertet worden. Nur 0,05 % der Quotenmenge wurde in einen Nicht-EU-Staat (Schweiz) exportiert und dort nachweislich verwertet.

 

Das Ziel, Verpackungen recyclinggerechter zu machen ist in Industrie und Handel angekommen. Auf Basis der bereits 2018 publizierten Orientierungshilfe wurde am 1. September 2019 durch die ZSVR einvernehmlich mit dem Umweltbundesamt ein fortentwickelter Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Die Wirkung dieses Standards ist weitreichender als ursprünglich durch das Gesetz beabsichtigt. Handelsunternehmen verlangen von ihren Verpackungslieferanten, dass die gelieferten Verpackungen den Anforderungen des Mindeststandards vollumfänglich entsprechen. „Das geht deutlich weiter, als der Gesetzgeber geplant hat und setzt die Verpackungshersteller unter Druck, die Verpackungen schnellstmöglich zu ändern. Wichtig ist es, die Innovationskraft der Verpackungsbranche zu erhalten, um den Zielen des VerpackG - Vermeidung und Verwertung - größtmöglich nahezukommen“, so Rachut.

 

Die Systeme haben erstmalig Berichte zu den finanziellen Anreizen vorgelegt, die sie gewähren, um die ökologische Verpackungsgestaltung zu fördern. Diese Berichte vom 1. Juni 2019 beziehen sich jedoch nur auf das Rumpfjahr 2019 und sind noch nicht aussagekräftig. Die aufgezeigten Entwicklungen gehen in die richtige Richtung und zeigen die Innovationskraft der Systeme. Relevant wird hier die Evaluierung des § 21 VerpackG der Bundesregierung im Jahr 2022 sein.