Durch Corona: Onlinehandel und To-Go-Konsum steigen stark an
Die Welt befindet sich maßgeblich im Wandel – das schlägt sich auch im Verpackungskonsum nieder. Insbesondere die Corona-Pandemie hat zu einem sprunghaften Wachstum des Onlinehandels und des To-Go-Konsums geführt. Die Verbraucher nutzen die digitalen Möglichkeiten und kaufen zunehmend online ein. Jedes Jahr werden im deutschen Markt mehr Pakete verschickt – die Corona Pandemie hat diese Entwicklung deutlich beschleunigt. So kletterte die Zahl der Sendungen 2020 erstmals über die Marke von vier Milliarden pro Jahr. Diese Steigerung im Sendungsvolumen geht einher mit wachsenden Umsatzzahlen im E-Commerce. Elektronische Marktplätze spielen dabei eine immer größere Rolle. Eine Trendwende ist nicht zu erwarten – ganz im Gegenteil. Onlinehandel und To-Go-Konsum zeigen einen gesellschaftlichen Wandel an. Gleichzeitig entwickeln sich Verpackungen für die verschiedenen Waren ungünstig weiter. Im Zuge der Plastikdiskussion werden vermeintliche Papierverpackungen entwickelt, die aber aus Sicht des Recyclings wenig sinnvoll sind. Die irreversiblen Änderungen im Verpackungskonsum haben den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen gestellt. „Der Markt für Konsumgüter und deren Verpackungen haben sich in den vergangenen Jahren signifikant geändert. Von der Anzahl der Produktverantwortlichen über die Anzahl der verkauften Einheiten bis zum Versand, alles ist gewachsen, die Verpackungen sind aus neuen Materialien. Das bedeutet, dass die Produktverantwortung mitwachsen muss“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), auf einer Pressekonferenz der ZSVR.
Mehr Transparenz dank Vollregistrierung
Keine Ausnahmen mehr: Um die Ziele der Abfallhierarchie zu erreichen, benötigt der Markt des Verpackungsrecyclings im ersten Schritt mehr Transparenz, Fairness und Wettbewerbsgleichheit. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes und der damit verbundenen, erweiterten Registrierungspflicht hat der Gesetzgeber einen guten Teil des Weges bereits geschafft. Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 im öffentlichen Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsarten registrieren. Ansonsten darf es die jeweilige Ware nicht mehr vertreiben. Zudem berücksichtigen die neuen Regelungen die zentrale Bedeutung, die der Onlinehandel im Konsumverhalten der Verbraucher hat und auch weiterhin haben wird. „Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck, ihrer Produktverantwortung nachzukommen“, sagt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. Elektronische Marktplätze müssen künftig kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf ihren Plattformen ihre Waren verkaufen, an die Pflichten halten. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen. Eine ähnliche Regelung gilt
für Fulfillment-Dienstleister. Auch für den To-Go-Bereich gibt es Nachjustierungen: Für die Inverkehrbringer von Pizzakartons, Coffee-To-Go-Bechern, Brötchentüten, Metzgerfolien und allen anderen Verpackungen, die in der Verkaufsstätte vor Ort oder auf Märkten mit Ware befüllt werden (Serviceverpackungen), muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen. Damit hat der Gesetzgeber auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre reagiert und dem Boom der To-Go-Verpackungen Rechnung getragen.
Das Verpackungsgesetz – eine internationale Erfolgsgeschichte
Dass die Unternehmen aus dem In- und Ausland durch diese Neuregelung ihrer Pflichten bewusst werden, demonstrieren die explodierenden Registrierungszahlen im Verpackungsregister LUCID. Jeden Tag kommen derzeit über 3.500 neue Registrierungen aus aller Welt hinzu. Überproportional unter anderem aus dem asiatischen Raum aufgrund der dortigen Onlinehändler, aber auch aus den USA, dem Vereinigten Königreich und allen anderen europäischen Ländern – ein deutlicher Beleg dafür, dass die Regelungen die Wettbewerbsgleichheit nach vorne bringen. „Einmal mehr zeigt sich: Mit dem Verpackungsgesetz und dem damit verbundenen Aufbau des digitalen Verpackungsregisters LUCID hat Deutschland internationale Maßstäbe gesetzt und die Voraussetzungen für Produktverantwortung 2.0 geschaffen“, sagt Gunda Rachut weiter.
Fazit und Ausblick
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes ist der Weg noch nicht zu Ende. Vor allem auf europäischer Ebene sind in nächster Zeit maßgebliche Neuerungen zu erwarten. Die EU entwickelt ihre Verpackungsrichtlinie weiter. Es werden Mehrwegquoten, definierte Standards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Ausbau des Rezyklateinsatzes erwartet. Damit sind Herausforderungen für Industrie und Handel verbunden, die sich unter anderem auch auf neue Berichtspflichten einstellen müssen. Um die Balance zwischen Umweltschutz, fairem Wettbewerb und Effizienz zu erhalten, ist es notwendig, sich die schlanke und digitale Lösung des deutschen Verpackungsregisters zum Vorbild zu nehmen. „Nur mit viel Transparenz und digitaler Technologie kann es gelingen, die Produktverantwortung effizient und wettbewerbsneutral zu erhöhen“, so Gunda Rachut.
Produktverantwortung 2.0 für Verpackungen in Onlinehandel und To-Go-Konsum
Jeder muss sich registrieren und seiner Produktverantwortung nachkommen: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 reagiert der Gesetzgeber auf massive Veränderungen im Markt mit Auswirkungen auf die Verpackungen. Vor allem der Onlinehandel und der To-Go-Konsum stehen im Fokus der Neuerungen, die auf mehr Transparenz und Fairness im Markt des Verpackungsrecyclings abzielen. Zehntausende von Registrierungen allein aus China zeigen, dass der Abbau der Wettbewerbsverzerrungen durchgestartet ist.