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Start Konsultationsverfahren des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

|Pressemitteilung

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) startet Konsultationsverfahren zum Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen. Der bereits in 2018 erfolgreich gestartete Prozess der Förderung recyclinggerechter Verpackungen auf der Basis des Verpackungsgesetzes soll mit diesem Mindeststandard weiter ausgebaut werden. Die beteiligten Kreise sind nun aufgefordert, konstruktiv im Rahmen der Konsultation zu einer Weiterentwicklung beizutragen.

Osnabrück. Am 1. September 2019 muss die ZSVR aufgrund der gesetzlichen Anforderung des § 21 VerpackG einen Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlichen. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt. Auf Basis der Orientierungshilfe aus 2018 wurde der Mindeststandard im Entwurf entwickelt. Alle Erfahrungen des ersten Jahres sind in diesen Standard eingegangen.


Das Verpackungsgesetz regelt die Produktverantwortung für Verpackungen deutlich anspruchsvoller. Bereits bei der Konzeption einer Verpackung soll die tatsächliche Praxis von Sortierung und Verwertung berücksichtigt werden. Die Erarbeitung eines Mindeststandards setzt ein hohes Maß an Expertenwissen voraus. Bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Entwurfs, ist das Wissen der gesamten Wertschöpfungskette für alle Materialgruppen eingeflossen.


Das Konsultationsverfahren beginnt am 14. Juni 2019. Die betroffenen Kreise können nun bis zum 12. Juli 2019 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin werden die Stellungnahmen geprüft. In Abstimmung mit dem Umweltbundesamt wird die ZSVR den Mindeststandard zum 1. September 2019 final veröffentlichen.


Zum Hintergrund: Hersteller und Händler sind in Deutschland nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, sich für alle Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, finanziell an einem System zu beteiligten. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Verpackungsgesetz die Recyclingquoten sehr viel anspruchsvoller gestaltet sind, reicht eine Systembeteiligung allein nicht mehr aus. Ergänzend sollen die Hersteller die Recyclingfreundlichkeit des Designs der Verpackung überdenken, um ihrer Produktverantwortung umfassend gerecht zu werden. Außerhalb des Mindeststandards müssen die Systeme auch Verpackungen mit Rezyklaten bzw. nachwachsenden Rohstoffen finanziell besserstellen.


Zentrale Stelle Verpackungsregister
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband.


Die ZSVR sorgt seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut.