Wichtiger Hinweis: Zur Unterstützung bei der Abgabe hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ergänzend zu den Prüfleitlinien das Dokument „Technische Anleitung Vollständigkeitserklärung“ erarbeitet. Dort wird die Abgabe in technischer Hinsicht ausführlich erklärt. Bei Fragen, insbesondere zur Vor-Ort-Prüfung, sprechen Sie bitte vorrangig den beauftragten Prüfer an.
Die Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen finden Sie hier.
Die Technische Anleitung Vollständigkeitserklärung finden Sie hier.
Ergänzender Hinweis: Ob eine verspätete Hinterlegung als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, liegt im Ermessen der einzelnen Vollzugsbehörde, hier hat die ZSVR keine Zuständigkeit. Eine Fristverlängerung ist bei gesetzlichen Fristen nicht möglich.