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ZSVR als Bundesbehörde anerkannt – Gerichtszuständigkeit geklärt

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Ein wichtiges Signal für die gleichmäßige Anwendung des Verpackungsgesetzes und eine einheitliche Rechtsprechung bei verpackungsrechtlichen Verfahren: Das Bundesverwaltungsgericht hat die örtliche Gerichtszuständigkeit für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geklärt.

Laut Beschluss vom 9. Januar 2023 ist das Verwaltungsgericht Osnabrück zuständig für die Verfahren. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde zudem anerkannt, dass die ZSVR eine Bundesbehörde im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung ist.

Pressemitteilung vom 30. Januar 2023