Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) enthält anspruchsvolle Recyclingquoten. Das gilt auch für deren Steigerungsraten bis 2022. Voraussetzung zur Erreichung der Quoten ist: Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Produktverantwortung bedeutet, Unternehmen müssen schon bei der Konzeption der Verpackung ihrer Waren die Umweltauswirkungen bedenken. Die Bemessung der Recyclingfähigkeit erfolgt dann konkret durch die Systeme, die den Mindeststandard zugrunde legen oder sogar erweitern. Die Systeme haben insoweit Vorteile, als dass sie für die von ihnen gesammelten Verpackungen im System „Gelbe Tonne/Gelbe Säcke/Glascontainer und Papiertonnen“ die vorgegebenen Recyclingquoten jährlich nachweisen müssen.
Im Juni des jeweiligen Folgejahres müssen die Systeme jeweils an die ZSVR berichten, wie die Vorgaben des Mindeststandards umgesetzt wurden. Gunda Rachut: „Verpackungen, deren Wertstoffe durch ein hochwertiges Recycling in den Kreislauf zurückgeführt werden und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, müssen finanziell begünstigt werden. Unternehmen, die neue Abfülllinien planen, bekommen mit diesen finanziellen Anreizen eine hohe Motivation, die Produktverantwortung für die Verpackungen schneller und konsequenter umzusetzen“.
Bereits im Jahr 2018 wurde eine Orientierungshilfe als Vorläufer des neuen Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs durch die ZSVR veröffentlicht, um die Wirkung des Verpackungsgesetzes zu beschleunigen. Auf dieser Basis, ergänzt durch Hinweise aus zwei Konsultationsverfahren, wurde nun im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) der Mindeststandard erarbeitet. Einige Themen wurden vertieft betrachtet und konkretisiert. Insbesondere für Verpackungen aus Papier sind fachliche Ergänzungen vorgenommen worden. Gleichermaßen wurden technische Fortentwicklungen bei Verpackungen eingearbeitet. Das Gesetz sieht eine jährliche Überarbeitung vor. Das sichert, dass die hohe Innovationskraft in diesem Bereich auch adäquat berücksichtigt wird.
„Verpackungen sind ein zentrales Thema bei den Unternehmen. Leider sehen wir aufgrund der ‚Plastikdiskussion‘ auch viele kontraproduktive Entwicklungen. Der Mindeststandard stellt klar, dass gerade Materialgemische, die im Moment sehr zunehmen, oftmals wenig bis gar nicht recyclingfähig sind. Wir hoffen, dass wir hier zu einer sachgerechten, ökologischen Weiterentwicklung beitragen können“, so Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.
Nach dem Verpackungsgesetz dürfen Verpackungen nur dann als recyclingfähig ausgewiesen werden, wenn sie praktisch tatsächlich aussortiert und verwertet werden. Zudem darf die Verpackung keine Recyclingunverträglichkeiten enthalten. Beispiele dafür sind, wenn bei Verpackungen etwa nicht wasserlösliche Klebstoffapplikationen sowie Blei oder Barium in Glasverpackungen verwendet wurden. Einzelheiten sind dem auf der Webseite der ZSVR veröffentlichten Mindeststandard zu entnehmen „Über einfache Optimierungsmaßnahmen des Designs einer Verpackung können oft große Wirkungen erreicht werden. Grundprämisse ist und bleibt die Vermeidung. Verpackungen sollen auf das Mindestmaß reduziert werden und nur eingesetzt werden, wo es notwendig ist“, appelliert Rachut.