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Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen und das Verpackungsgesetz

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Das heißt, dass die Unternehmen, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Am wenigsten belastet eine Verpackung, die gar nicht erst entsteht. Somit steht die Vermeidung von Verpackungen an erster Stelle der Abfallhierarchie. Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre, wie z. B. der starke Anstieg von Online-Handel und Außer-Haus-Verzehr (Coffee-to-go), mehr Single-Haushalte, mehr berufstätige Eltern (mehr vorverarbeitete Lebensmittel), führen zu einer deutlichen Steigerung des Verpackungsverbrauchs. Der ökologische Rucksack einer verpackten Ware übersteigt in der Regel den der Verpackung um ein Vielfaches. Im Rahmen dessen sind auch die Anforderungen an Verpackungen gewachsen. Es entspricht dem Grundsatz der Vermeidung, dass die Ware durch eine entsprechend gestaltete Verpackung deutlich länger haltbar ist. Gerade diese Ausgestaltung führt aber aktuell teilweise dazu, dass Verpackungen verwendet werden, die nur eingeschränkt oder schlechter recycelbar sind, z. B. durch die Verwendung von Barriereschichten. Ein weiteres Beispiel: Eine kleine Verpackung mit „Single-Füllgröße“ vermeidet Food-Waste, erhöht aber den Verpackungsverbrauch und die Anzahl an Verpackungen steigt. Diese ökologischen Zielkonflikte verdeutlichen die Komplexität der Thematik.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Verpackungen, die nicht vermieden werden, zumindest entweder erneut verwendet oder möglichst hochwertig recycelt werden. Eine Produktverantwortung muss umfassend gestaltet sein, die gesamte Wertschöpfungskette muss einbezogen und der Verbraucher besser informiert werden. Um das zu erreichen, ist es notwendig, hohe quantitative und qualitative Ziele zu setzen und zu erreichen. Das setzt das Verpackungsgesetz vom 12. Juli 2017 um.

Rolle, Aufgaben, Ziele: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Verpackungsgesetz

Hier gelangen Sie zum Verpackungsgesetz


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