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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0080 Bier, alkoholfreies Bier
Produktbeschreibung
Bier und Biermischgetränke, alkoholhaltig und alkoholfrei, die durch Gärung aus stärkehaltigen Stoffen gewonnen und nicht destilliert werden
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Bier
Fassbrausen auf Basis von alkoholfreiem Bier
Alkoholfreies Bier
Biermischgetränke
Malzbier
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bier und alkoholfreiem Bier bis zu einer Füllgröße von einschließlich 33 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Sofern diese Verpackungen nicht nach § 31 VerpackG der Pfandpflicht unterliegen, sind sie systembeteiligungspflichtig. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig.

Verpackungen mit Bündelungsfunktion für Bier und alkoholfreies Bier sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 33 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bier und alkoholfreiem Bier über einer Füllgröße von 33 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Ein Beispiel sind Bag-in-Box Systeme.
Versandverpackungen aller Art von Bier und alkoholfreiem Bier fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 01-000-0080 // Bier, alkoholfreies Bier

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 33 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 33 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 33 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 33 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 33 l nein
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 33 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 01-000-0080 // Bier, alkoholfreies Bier

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Getränkedosen 250 ml nein
Aluminium Getränkedosen 330 ml nein
Aluminium Getränkedosen 355 ml nein
Aluminium Getränkedosen 440 ml nein
Aluminium Getränkedosen 450 ml nein
Aluminium Getränkedosen 473 ml nein
Aluminium Getränkedosen 500 ml nein
Aluminium Getränkedosen 1 l nein
Glas Flaschen 250 ml nein
Glas Flaschen 275 ml nein
Glas Flaschen 330 ml nein
Glas Flaschen 350 ml nein
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