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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0110 Spirituosen
Produktbeschreibung
Alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von mindestens 15 % Vol. (14 % Vol. bei Eierlikör) und alkoholhaltige Mischgetränke auf Spirituosenbasis (weniger als 15 % Vol.) sowie Alkopops auf Spirituosenbasis (mindestens 1,2 % Vol. und weniger als 10 % Vol.)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Obstbrände, Liköre
Korn, Arrak, Wodka
Weinbrand
Spirituosenmischgetränke
Gin, Wacholder
Whisky
Sonstige Spirituosen
Alkopops auf Spirituosenbasis
01-000-0090 Wein, Weinmischgetränke, weinähnliche Getränke 
   
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Spirituosen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Einweggetränkeverpackungen von Spirituosen, die nach § 31 Abs. 4 Nr. 7d bzw. 7e VerpackG nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind systembeteiligungspflichtig.

Verpackungen mit Bündelungsfunktion von Spirituosen sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.

Versandverpackungen aller Art von Spirituosen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Einwegkunststoffgetränkeflaschen (außer Flaschen mit Flaschenkörpern aus Glas oder Metall und lediglich Verschlüssen, Deckeln, Etiketten, Aufklebern oder Umhüllungen aus Kunststoff) und Getränkedosen, jeweils mit dem Füllvolumen 0,1 l bis 3 l, befüllt mit Spirituosen i.S.d. § 31 Abs. 4 Nr. 7d bzw. 7e VerpackG sind pfandpflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Datum der Veröffentlichung: 14.05.2019 | Antragsteller: Sigrid`s Marmeladenküche

Datum der Veröffentlichung: 09.12.2022 | Antragsteller: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Datum der Veröffentlichung: 12.01.2021 | Antragsteller: Campari Deutschland GmbH

Datum der Veröffentlichung: 15.05.2020 | Antragsteller: Rola Weinbrennerei und Likörfabrik

Datum der Veröffentlichung: 05.12.2019 | Antragsteller: Campari Deutschland GmbH

Datum der Veröffentlichung: 19.09.2019 | Antragsteller: Campari Deutschland GmbH

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 01-000-0110 // Spirituosen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Umhüllungen pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Umhüllungen pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 01-000-0110 // Spirituosen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Getränkedosen 250 ml nein
Aluminium Getränkedosen 330 ml nein
Aluminium Getränkedosen 500 ml nein
Getränkekarton Blockpackungen 200 ml ja
Glas Flaschen 20 ml - 50 ml ja
Glas Flaschen 200 ml ja
Glas Flaschen 100 ml - 200 ml ja
Glas Flaschen 275 ml ja
Glas Flaschen 350 ml ja
Glas Flaschen 500 ml ja
Glas Flaschen 700 ml ja
Glas Flaschen 1 l ja
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