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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-000 Molkereiprodukte 02-000-0030 Trockenmilcherzeugnisse
Produktbeschreibung
Trockene, pulverförmige Milcherzeugnisse
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Milcheiweißerzeugnisse
Milchpulver
Kaffeeweißer
Sahnepulver
Milchzucker
02-000-0070 Joghurt, Fertigdesserts 
02-110-0340 Nahrungsergänzungsmittel, pulverförmig 
02-120-0010 Babynahrung, flüssig oder pastös 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Trockenmilcherzeugnissen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Trockenmilcherzeugnissen über einer Füllgröße von 18 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im großgewerblichen Bereich, insbesondere in der Lebensmittelindustrie, anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Trockenmilcherzeugnissen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-000-0030 // Trockenmilcherzeugnisse

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Glas Konservengläser ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags, Eimer, Säcke > 18 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Säcke ≤ 18 kg ja
Metall Dosen ≤ 18 kg ja
PPK Beutel, Säcke ≤ 18 kg ja
PPK Säcke > 18 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 18 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-000-0030 // Trockenmilcherzeugnisse

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Glas Konservengläser 200 g ja
Glas Konservengläser 250 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1000 g ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 750 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 1000 kg nein
Kunststoff Eimer 5 kg - 15 kg ja
Kunststoff Säcke 10 kg - 18 kg ja
Metall Konservendosen 200 g - 1 kg ja
Metall Konservendosen 1,1 kg - 3 kg ja
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