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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0400 Sägemehl
Produktbeschreibung
Sägemehl ist ein Produkt, das durch das Zermahlen von Holzfasern gewonnen wird
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sägespäne
Räuchermehl
Holzmehl
Sägemehl
02-060-0410 Rohholz 
02-060-0420 Energieholz 
13-010-0010 Feste Brennstoffe 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Sägemehl bis einschließlich 25 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG), wie in Gastronomiebetrieben und Betrieben des Garten- und Landschaftsbau anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Sägemehl von über 25 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der holzverarbeitenden Industrie und in der chemischen Industrie anfallen. Versandverpackungen von Sägemehl aller Art sind systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0400 // Sägemehl

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 25 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 25 kg ja
Kunststoff Beutel, Folien, Säcke > 25 kg nein
Kunststoff Beutel, Folien, Säcke ≤ 25 kg ja
Kunststoff Big Bags, Big Bales > 25 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Aller Art Aller Art > 25 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 25 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 25 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 25 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 25 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 25 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0400 // Sägemehl

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Aller Art > 25 kg nein
Kunststoff Aller Art ≤ 25 kg ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
Kunststoff Beutel 10 kg ja
Kunststoff Beutel 25 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 1000 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 2000 kg nein
Kunststoff Big Bales 1000 kg nein
Kunststoff Big Bales 2000 kg nein
Kunststoff Folien 500 g ja
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