Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0010 Mehl
Produktbeschreibung
Pulver, Schrot, welches beim Mahlen von Getreidekörnern entsteht
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Mehl
Schrot
Typenmehl
02-110-0020 Grieß 
02-080-0020 Fertigmehle, Backmischungen 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
02-080-0290 Paniermehl 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Mehl bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Mehl mit einer Füllgröße über 18 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dies betrifft beispielsweise Säcke und IBCs mit einer Füllgröße über 18 kg, die insbesondere in Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums anfallen. Handwerksbäckereien ebenso wie Groß- und Lieferbäckereien beziehen den größten Teil ihres Mehls lose als Siloware. Der Anteil der Siloware liegt über 75 %.

Versandverpackungen aller Art von Mehl fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0010 // Mehl

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 18 kg nein
PPK Beutel, Säcke, Schachteln ≤ 18 kg ja
PPK Säcke > 18 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke, Schachteln ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 18 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0010 // Mehl

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 800 kg - 1250 kg nein
PPK Beutel 250 g ja
PPK Beutel 500 g ja
PPK Beutel 1 kg ja
PPK Beutel 2,5 kg - 3 kg ja
PPK Säcke 5 kg - 7,5 kg ja
PPK Säcke 7,5 kg - 10 kg ja
PPK Säcke 12,5 kg - 17,5 kg ja
PPK Säcke 20 kg - 25 kg nein
PPK Säcke 40 kg - 50 kg nein
  • 1