Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0050 Frischteige, gekühlt
Produktbeschreibung
Vorgefertigter Teig zum Backen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Gekühlte Blätterteige
Gekühlte Kuchenteige
Gekühlte Pizzateige
Gekühlte Brotteige
Sonstige gekühlte Frischteige
Gekühlte Brötchenteige
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gekühlten Frischteigen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Bäckereien anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gekühlten Frischteigen über 1,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.
Besonderheiten
Backbetriebe beziehen gekühlte Frischteige vor allem lose auf Blechen und vergleichbaren Systemen.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Datum der Veröffentlichung: 03.02.2020 | Antragsteller: Hans Henglein & Sohn GmbH

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0050 // Frischteige, gekühlt

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 1,5 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Beutel > 1,5 kg nein
Kunststoff Beutel ≤ 1,5 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Kombidosen ≤ 1,5 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0050 // Frischteige, gekühlt

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 1,5 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Beutel 250 g ja
Kunststoff Beutel 400 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 600 g ja
Kunststoff Beutel 750 g ja
Kunststoff Beutel 1,6 kg nein
Kunststoff Beutel 1,9 kg nein
Kunststoff Beutel 3 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Kombidosen 200 g - 230 g ja
Sonstige Verbundverpackung Kombidosen 240 g - 250 g ja
  • 1