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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0110 Brot zum Fertigbacken, vorgebackenes Brot
Produktbeschreibung
Vorgefertigte Brote, Brötchen, Baguettes und andere Brotwaren, nicht gekühlt, zum Aufbacken
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Aufbackbrötchen
Vorgebackene Brötchen
Vorgebackenes Brot
Baguette, Ciabatta, usw. zum Fertigbacken
Vorgebackenes Baguette, Ciabatta usw.
Brot zum Fertigbacken
Brötchen zum Fertigbacken
02-030-0110 TK Baguettes, TK Snacks 
02-080-0090 Gekühlte Teiglinge, vorgebackenes Brot gekühlt 
02-030-0080 TK Backwaren 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von vorgebackenem Brot und Brot zum Fertigbacken bis zu einer Füllgröße von einschließlich 5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Bäckereien, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von vorgebackenem Brot und Brot zum Fertigbacken mit einer Füllgröße über 5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen im Handel) anfallen. Zu den großgewerblichen Anfallstellen zählen insbesondere Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.
Weil die Anfallsstelle Handel für die gekühlten Vorprodukte Marktrelevanz hat, fällt das Abgrenzungskriterium hier mit 5 kg höher aus als bei den gekühlten Erzeugnissen (dort 1,8 kg). Versandverpackungen aller Art von vorgebackenem Brot und Brot zum Fertigbacken fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-080-0110 // Brot zum Fertigbacken, vorgebackenes Brot

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 5 kg ja
Aller Art Aller Art > 5 kg nein
Aluminium Schalen ≤ 5 kg ja
Kunststoff Beutel, Schalen ≤ 5 kg ja
PPK Faltschachteln > 5 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 5 kg ja
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 5 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 5 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 5 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-080-0110 // Brot zum Fertigbacken, vorgebackenes Brot

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 5 kg ja
Aller Art Aller Art > 5 kg nein
Aluminium Schalen 200 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 240 g - 250 g ja
Kunststoff Beutel 300 g - 420 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 540 g - 750 g ja
Kunststoff Schalen 200 g - 220 g ja
Kunststoff Schalen 240 g - 260 g ja
Kunststoff Schalen 300 g - 340 g ja
Kunststoff Schalen 500 g ja
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