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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-090 Kaffee, Tee, Kakao 02-090-0010 Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis
Produktbeschreibung
Geröstete Bohnen und Pulver auf Basis der Früchte der Kaffeepflanze
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Ganze oder gemahlene Kaffeebohnen, entkoffeinierter Kaffee
Ganze oder gemahlene Espressobohnen
Löslicher Kaffee zur Weiterverarbeitung
Instant Kaffee, löslicher Kaffee, auch mit Zusätzen
02-090-0030 Kaffee, Tee, Kakao in Pads oder Kapseln 
02-090-0090 Kaffeeersatzprodukte, sonstige Instantgetränke 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kaffee und Instantgetränken auf Kaffeebasis bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, Versicherungen und Banken anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kaffee und Instantgetränken auf Kaffeebasis mit einer Füllgröße über 6 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen unter anderem zur Weiterverarbeitung anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Kaffee und Instantgetränken auf Kaffeebasis fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Gemäß Anlage 1 Nummer 2 VerpackG sind Getränkesystemkapseln, Kaffee-Folienbeutel und Kaffeepads aus Filterpapier, die zusammen mit dem verwendeten Kaffeeprodukt entsorgt werden, keine Verpackungen im Sinne von § 3 Absatz 1 VerpackG. Getränkesystemkapseln, die nach Gebrauch leer sind, sind Verpackungen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-090-0010 // Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Glas Konservengläser ≤ 6 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags > 6 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Flaschen ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen > 6 kg nein
Weißblech Dosen > 6 kg nein
Weißblech Dosen ≤ 6 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 6 kg nein
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 6 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-090-0010 // Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Glas Konservengläser 50 g ja
Glas Konservengläser 100 g ja
Glas Konservengläser 200 g ja
Kunststoff Beutel 70 g ja
Kunststoff Beutel 100 g ja
Kunststoff Beutel 18 g - 125 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 250 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 694 g ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 500 kg nein
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