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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-090 Kaffee, Tee, Kakao 02-090-0040 Tee, Instantgetränke auf Teebasis
Produktbeschreibung
Produkte auf Basis von Tee und Produkte auf Basis teeähnlicher Erzeugnisse wie Früchte oder Kräuter zum Aufgießen, lose oder in Beuteln
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Instant-Zubereitungen zum Herstellen von Tees
Mate
Kindertees, Säuglingstees
Lösliche Tee-Extrakte zur Herstellung von Getränken sowie in Speisen
Schwarzer und Grüner Tee
Früchtetees, Kräutertees
02-090-0030 Kaffee, Tee, Kakao in Pads oder Kapseln 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Tee und Instantgetränken auf Teebasis bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, Versicherungen und Banken anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Tee und Instantgetränken auf Teebasis mit einer Füllgröße über 8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen unter anderem zur Weiterverarbeitung anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Tee und Instantgetränken auf Teebasis fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 VerpackG gelten Teebeutel nicht als Verpackungen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-090-0040 // Tee, Instantgetränke auf Teebasis

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Glas Konservengläser ≤ 8 kg ja
Kunststoff Dosen ≤ 8 kg ja
Kunststoff Dosen, IBCs, Kanister > 8 kg nein
Metall Dosen ≤ 8 kg ja
Metall Kanister > 8 kg nein
PPK Beutel ≤ 8 kg ja
PPK Beutel > 8 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen ≤ 8 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 8 kg ja
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 8 kg nein
Aller Art Faltschachteln, Umkartons > 8 kg nein
Aller Art Faltschachteln, Umkartons ≤ 8 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-090-0040 // Tee, Instantgetränke auf Teebasis

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Glas Konservengläser 23 g ja
Glas Konservengläser 100 g ja
Glas Konservengläser 400 g ja
Kunststoff Dosen 400 g ja
Kunststoff IBCs 1000 kg nein
Kunststoff Kanister 30 kg nein
PPK Beutel 100 g ja
PPK Beutel 125 g ja
PPK Beutel 250 g ja
PPK Beutel 500 g ja
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