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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0300 Zucker
Produktbeschreibung
Zucker aller Art, insbesondere Saccharose, Glucose, Fructose, Invertzucker, Isomaltose, Isoglukose, Maltose, Laktose, Dextrose und ähnliche Zuckerarten
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Kandiszucker, Hagelzucker
Puderzucker
Brauner Zucker
Würfelzucker, Kristallzucker
Sonstiger Zucker
Raffinierter Zucker, Industriezucker
Farinzucker, Kokosblütenzucker
Instantzucker
02-110-0400 Süßstoff 
02-120-0070 Flüssigzucker 
02-120-0100 Brotaufstriche 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Zucker bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Zucker mit einer Füllgröße über 14 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei industriellen und großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie (beispielsweise Hersteller von Süßwaren, Getränken, Fertiggerichten, Saucen oder Marmelade) sowie Betriebe des Lebensmittelhandwerks und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von Zucker fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0300 // Zucker

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel ≤ 14 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 14 kg nein
PPK Beutel, Säcke, Schachteln, Portionspackungen ≤ 14 kg ja
PPK Säcke > 14 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 14 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0300 // Zucker

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 800 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 1000 kg nein
PPK Beutel 3,8 g ja
PPK Beutel 5 g ja
PPK Beutel 500 g ja
PPK Beutel 1 kg ja
PPK Beutel 2,5 kg ja
PPK Faltschachteln 250 g ja
PPK Portionspackungen 3 g - 6 g ja
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