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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0380 Speisegelatine
Produktbeschreibung
Speisegelatine zur Verwendung in Lebensmitteln
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Speisegelatine in Platten
Speisegelatine in Pulverform
Speisegelatine in sonstigen Formen
40-000-0510 Gelatine für technische Anwendungen 
02-080-0080 Stärke, Stärkemittel 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisegelatine bis zu einer Füllgröße von einschließlich 9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisegelatine mit einer Füllgröße über 9 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen und in der Lebensmittelindustrie sowie bei Bäckereien, Cateringbetrieben und Betrieben des Lebensmittelhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Speisegelatine fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Speisgelatine werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0380 // Speisegelatine

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags, Fässer, Säcke > 9 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Eimer ≤ 9 kg ja
PPK Beutel, Schachteln ≤ 9 kg ja
PPK Säcke, Trommeln > 9 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 9 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 9 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0380 // Speisegelatine

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Kunststoff Beutel 200 g - 750 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg - 7,5 kg ja
Kunststoff Beutel, Säcke 10 kg - 20 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 500 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 1000 kg nein
Kunststoff Dosen, Eimer 1 kg - 7,5 kg ja
Kunststoff Eimer, Kanister 10 kg - 20 kg nein
Kunststoff Fässer 120 l nein
Kunststoff Palettencontainer 1000 l nein
PPK Beutel 20 g - 50 g ja
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