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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-130 Fette & Öle 02-130-0030 Speisefette, Margarine
Produktbeschreibung
Margarine, Flüssigmargarine und Speisefette (auch in Blöcken)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Margarine
Bratenfett fest, pastös oder flüssig
Sonstige Speisefette
Flüssigmargarine
Frittierfett fest, pastös oder flüssig
Pflanzliche, margarineähnliche Brotaufstriche
02-130-0050 Schmalz 
02-000-0040 Butter, Butterzubereitungen 
02-130-0010 Speiseöl 
  Pflanzliche Industrieöle (z.B. Palmöl) (nicht im Katalog) 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisefetten und Margarinen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Die vergleichbaren Anfallstellen verwenden neben haushaltstypischen Füllgrößen vor allem Stangen, Blöcke oder Eimer bis einschließlich 14 kg.

Versandverpackungen aller Art von Speisefetten und Margarinen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-130-0030 // Speisefette, Margarine

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Kunststoff Becher > 14 kg nein
Kunststoff Becher ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge > 14 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge ≤ 14 kg ja
PPK Einschläge, Faltschachteln > 14 kg nein
PPK Einschläge, Faltschachteln ≤ 14 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge, Faltschachteln ≤ 14 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge, Faltschachteln > 14 kg nein
Weißblech Dosen, Eimer ≤ 14 kg ja
Weißblech Eimer > 14 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-130-0030 // Speisefette, Margarine

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Eimer, Einschläge, Faltschachteln mit Innenbeutel > 14 kg nein
Kunststoff Becher 250 g ja
Kunststoff Becher 400 g ja
Kunststoff Becher 500 g ja
Kunststoff Dosen, Eimer, Kanister 1 kg - 14 kg ja
Kunststoff Einschläge 250 g - 1 kg ja
Kunststoff Einschläge 1 kg - 14 kg ja
Kunststoff Flaschen 450 g - 750 g ja
Kunststoff Portionspackungen 10 g - 20 g ja
PPK Einschläge 250 g - 1 kg ja
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