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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-020 Baustoffe und Installation 08-020-0470 Markisen
Produktbeschreibung
Markisen als Sicht-, Licht- oder Sonnenschutz
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Markisen aller Art
08-020-0475 Antriebe für Rollos und Markisen 
08-020-0460 Jalousien, Rollos 
08-040-0540 Sonnenschirme, Gartenschirme 
Begründung
Verkaufsverpackungen von Markisen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im Großgewerbe anfallen. Dazu gehören Betriebe des Bauhandwerks, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Versandverpackungen aller Art von Markisen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-020-0470 // Markisen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Folien Aller Art nein
PPK Banderolen, Kantenschutz, Schachteln, Zuschnitte Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-020-0470 // Markisen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Aller Art Formteile, Kantenschutz, Polstermittel Aller Art nein
Kunststoff Beutel Aller Art nein
Kunststoff Einschläge, Folien Aller Art nein
PPK Banderolen, Einschläge, Kantenschutz, Zuschnitte Aller Art nein
PPK Faltschachteln Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja