Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-030 Bodenbeläge 08-030-0011 Dreischichtparkett
Produktbeschreibung
Geölter oder lackierter Bodenbelag, bestehend aus drei miteinander verklebten Schichten (zum Beispiel: Echtholz-Oberschicht, Trägerschicht, Stabilitätsschicht)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Dreischichtparkett
08-030-0020 Sonstige Bodenbeläge aus Holz, Kork 
08-030-0040 Elastische Bodenbeläge, Breite ≤ 2,2 m 
08-030-0010 Laminat 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Versandverpackungen aller Art von Dreischichtparkett sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten (Selbstverlegung / Heimwerker) und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Handwerksbetriebe, insbesondere Verlegebetriebe und andere Betriebe des Baugewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-030-0011 // Dreischichtparkett

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art ja
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Aller Art ja
PPK Einschläge, Schachteln Aller Art ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-030-0011 // Dreischichtparkett

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art ja
Aller Art Kantenschutz, Versteifungen Aller Art ja
Kunststoff Schrumpfhauben Aller Art ja
Kunststoff Stretchfolie Aller Art ja
PPK Einschläge Aller Art ja
PPK Schachteln Aller Art ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja