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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-040 Heimwerker und Garten 08-040-0260 Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben
Produktbeschreibung
Mit Gewinde und Kopf versehene Teile, die zum Befestigen oder Verbinden dienen und dazugehörige Teile wie Muttern und Unterlegscheiben
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Schrauben
Schrauben sämtlicher Schraubkopfformen
Unterlegscheiben
Holzschrauben
Schrauben sämtlicher DIN-Normen
Muttern
Spezialschrauben
Metallschrauben
08-040-0280 Stifte, Nägel, Krampen 
08-040-0300 Dübel 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben bis einschließlich 200 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Betriebe des Bauhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben bis einschließlich 200 Stück fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Sie sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil die dort eingesetzten Füllgrößen denen entsprechen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen und insgesamt der Anteil überwiegt, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben über 200 Stück fallen typischerweise industriell und großgewerblich an und sind nicht systembeteiligungspflichtig. Zu den industriellen Anfallstellen zählen beispielsweise der Maschinen- und Anlagenbau oder die Möbelindustrie. Versandverpackungen aller Art von Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-040-0260 // Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 200 Stück ja
Aller Art Aller Art > 200 Stück nein
Kunststoff Aufhänger, Beutel, Blisterpackungen, Schachteln > 200 Stück nein
Kunststoff Aufhänger, Beutel, Blisterpackungen, Schachteln ≤ 200 Stück ja
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln > 200 Stück nein
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln ≤ 200 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Kisten, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 200 Stück nein
Kunststoff Kisten, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 200 Stück ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 200 Stück nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 200 Stück ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-040-0260 // Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 200 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 200 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Schachteln > 200 Stück nein
Kunststoff Aufhänger, Schachteln ≤ 200 Stück ja
Kunststoff Beutel ≤ 200 Stück ja
Kunststoff Beutel > 200 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen > 200 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen ≤ 200 Stück ja
PPK Blisterpackungen > 200 Stück nein
PPK Blisterpackungen ≤ 200 Stück ja
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln ≤ 200 Stück ja
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln > 200 Stück nein
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