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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe 13-010-0030 Brennpaste
Produktbeschreibung
Brennpasten werden vorwiegend zur Warmhaltung von Speisen gebraucht. Durch ihre pastöse Konsistenz sind sie deutlich sicherer zu handhaben als Brennspiritus.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Brennpaste
Brenngel
13-010-0070 Grillanzünder, fest 
13-010-0020 Brennspiritus, Lampenöl 
13-010-0050 Benzin 
13-010-0010 Feste Brennstoffe 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brennpasten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Großküchen und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Cateringbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brennpasten mit einer Füllgröße über 18 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und großgewerblichen Anfallstellen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Brennpasten fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflichtig ausgenommen.

Die Füllgrößen von Brennpasten werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 13-010-0030 // Brennpaste

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 l ja
Aller Art Aller Art > 18 l nein
Aluminium Schalen ≤ 18 l ja
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen ≤ 18 l ja
Metall Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Metall Dosen, Eimer, Flaschen ≤ 18 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 13-010-0030 // Brennpaste

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 l ja
Aluminium Schalen 80 g ja
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Kunststoff Eimer 3 l ja
Kunststoff Enghalsflaschen 1 l ja
Metall Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Weißblech Dosen 200 ml ja
Weißblech Eimer 3,2 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 l ja
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