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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
22-000 Haushalt 22-000-0050 Hygienepapiere, Filterpapiere
Produktbeschreibung
Saugfähiges, feingekrepptes Tissue-Papier aus Zellstoff für verschiedene Einsatzbereiche sowie und andere Filterpapiere, Damenhygiene und Windeln
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Kaffeefilter aus Papier, Teefilter aus Papier
Papierhandtücher, Papiertaschentücher
Küchenpapier, Putztücher aus Papier
Papierwindeln
Hygienische Binden, Tampons
Toilettenpapier
Tortenspitzen, Bierglasuntersetzer
Papiertischtücher, Servietten aus Papier, Liegenpapiere
22-000-0010 Kosmetiktücher, Babypflegetücher 
   
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Hygienepapieren und Filterpapieren bis einschließlich 1.500 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gesundheitseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Arztpraxen) oder Verwaltungen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Hygienepapieren und Filterpapieren fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Das Abgrenzungskriterium für Hygienepapiere und Filterpapiere ist die Stückzahl. Das gilt auch für Produkte auf Rollen wie Toilettenpapier, Tischtücher oder Liegenpapiere. Eine Rolle ist ein Stück. Die Blattzahl der Papiere auf den Rollen ist hier nicht entscheidend. Die Blattanzahl z.B. bei Toilettenpapier wird hier nicht verwendet.
Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist (z.B. Kunststofffolie, Aluminium, Papier), gelten gemäß der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 VerpackG als Verpackung.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 22-000-0050 // Hygienepapiere, Filterpapiere

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1500 Stück ja
Aller Art Aller Art > 1500 Stück nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge ≤ 1500 Stück ja
PPK Schachteln ≤ 1500 Stück ja
Sonstige Verbundverpackung Aller Art ≤ 1500 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1500 Stück ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1500 Stück nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1500 Stück ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1500 Stück nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 22-000-0050 // Hygienepapiere, Filterpapiere

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 1500 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 1500 Stück ja
Kunststoff Beutel 1 Stück ja
Kunststoff Beutel 2 Stück ja
Kunststoff Beutel 3 Stück ja
Kunststoff Beutel 4 Stück ja
Kunststoff Beutel 6 Stück ja
Kunststoff Beutel 8 Stück ja
Kunststoff Beutel 10 Stück ja
Kunststoff Beutel 14 Stück ja
Kunststoff Beutel 16 Stück ja
Kunststoff Beutel 20 Stück ja
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