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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
31-000 Bürobedarf 31-000-0270 Bürogeräte, Sonstiger Bürobedarf
Produktbeschreibung
Alle Verbrauchsgüter im Büroalltag
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Maßstäbe, Maßbänder, Lineale
Radiergummis, Radiermesser, Bleistiftspitzer
Geldkassetten, Organisationstafeln
Andere Bürogeräte aus Metall
Locher, Hefter, Enthefter, Papierscheren
Präzisionswaagen, Briefwaagen
Zeichenmaschinen, Zeichentische, Zeichen-, Anreiß-, Recheninstrumente
Stempel, Stempelhalter, Federschalen
22-000-0290 Haushaltswaagen, Personenwaagen 
22-000-0190 Schneidwaren, Besteck 
31-000-0250 Ablagekästen, Sortierkästen 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Bürogeräten und sonstigem Bürobedarf bis einschließlich 15 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Bildungseinrichtungen, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Bürogeräten und sonstigem Bürobedarf fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 31-000-0270 // Bürogeräte, Sonstiger Bürobedarf

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 15 Stück ja
Aller Art Aller Art > 15 Stück nein
Kunststoff Beutel, Boxen, Einschläge, Schachteln ≤ 15 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen, Skinverpackungen ≤ 15 Stück ja
PPK Beutel, Blisterpackungen, Schachteln, Skinverpackungen ≤ 15 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 31-000-0270 // Bürogeräte, Sonstiger Bürobedarf

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 15 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 15 Stück ja
Kunststoff Beutel 1 Stück ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 1 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen 1 Stück ja
Kunststoff Boxen 1 Stück ja
Kunststoff Klarsichtschachteln 100 Stück nein
Kunststoff Skinverpackungen 1 Stück ja
PPK Beutel, Einschläge 1 Stück ja
PPK Blisterpackungen 1 Stück ja
PPK Blisterpackungen 2 Stück ja
PPK Schachteln 1 Stück ja
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