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Fact-Sheet zum Thema "Kunststoffexporte"

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In den vergangenen Wochen wurde in der Presse mehrfach über deutsche Kunststoffverpackungsabfälle aus der Sammlung im gelben Sack und der gelben Tonne in der Türkei berichtet.

Vielfältige Anfragen haben uns veranlasst, den Sachverhalt in Bezug auf den Aufgabenbereich der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) darzustellen. Bei der Prüfung der Mengenstromnachweise sind offenkundige Mängel in der Dokumentation aufgefallen, so dass diese Mengen nicht für die Verwertungsquoten 2019 anerkannt wurden. Für den Mengenstromnachweis 2020 beginnt im Juni die Prüfung. Die dualen Systeme müssen steigende Verwertungsquoten erfüllen, fehlgeschlagene Verwertungen sind für sie hochproblematisch. Sie riskieren die Quoten zu verfehlen und damit auch Bußgelder. Sofern die ZSVR wiederholte grob pflichtwidrige Verstöße eines Sachverständigen gegen die Prüfleitlinien feststellt, wird sie grundsätzlich aus Umweltgründen und zur Unterstützung eines fairen Wettbewerbs die entsprechenden Verwaltungsverfahren eröffnen. Der Fall macht eines sehr deutlich: die neuen Regelungen des VerpackG wirken nachhaltig. Fragwürdige Verbringungen bringen keine Vorteile, sie können, wie dieser Fall zeigt, die Beteiligten teuer zu stehen kommen.

 

Hier gelangen Sie zum Fact-Sheet "Deutsche Kunststoffverpackungsabfälle aus der Sammlung im gelben Sack und der gelben Tonne in der Türkei".