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Fehlende Vollständigkeitserklärungen: Geldstrafe für Lebensmittelproduzent – ZSVR veröffentlicht neuen Fallbericht

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Ein Lebensmittelproduzent aus den Niederlanden, der mit seinen Waren erhebliche Verpackungsmengen in Deutschland in Verkehr bringt, ist seiner Pflicht zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung wiederholt nicht nachgekommen. Dafür musste er ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro bezahlen. Die ZSVR hat nun dazu einen Fallbericht veröffentlicht.

Obwohl das Unternehmen mit seinen Verpackungsmengen die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten hatte, hinterlegte es gleich in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Vollständigkeitserklärung. Die ZSVR meldete den konkreten Verdachtsfall bei der zuständigen Vollzugsbehörde, die ein Verfahren einleitete.


Den ausführlichen Bericht finden Sie hier


Zur Presseinformation gelangen Sie hier


Alle veröffentlichten Fallberichte gibt es nun auch in englischer Sprache.