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Frist nicht verpassen: Unternehmen müssen Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr bis 15. Mai 2024 abgeben

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Der Stichtag rückt näher: Unternehmen mit sehr hohen Verpackungsmengen haben nur noch bis zum 15. Mai 2024 Zeit, um ihre durch einen Prüfer testierte Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr bei der ZSVR zu hinterlegen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung besteht für Unternehmen, deren systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen im Vorjahr mindestens einen der folgenden Schwellenwerte erreicht bzw. überschritten haben:
 

  • Glas: 80.000 kg
  • Papier, Pappe, Karton (kurz: PPK): 50.000 kg
  • Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen (Leichtstoffverpackungen, kurz: LVP): 30.000 kg
     

Mit einer Vollständigkeitserklärung hinterlegen die verpflichteten Unternehmen ihre Verpackungsmengen und -materialien im Verpackungsregister LUCID. Damit geben sie an, ob sie diese Verpackungen ordnungsgemäß an einem System beteiligt haben.
 
Weitere Informationen zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung finden Sie hier