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Neuer Erklärfilm zur Möglichkeit der Bevollmächtigung für ausländische Verpflichtete veröffentlicht

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Ausländische Onlinehändler oder Importeure sind schon lange verpflichtet, die Regelungen des deutschen Verpackungsgesetz umzusetzen. Sie müssen für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen.

Seit Juli 2021 haben sie jedoch die Möglichkeit, alle Pflichten über einen Bevollmächtigten in Deutschland abzuwickeln. Damit wird es für die ausländischen Firmen einfacher, sich rechtskonform am deutschen Markt zu verhalten. In dem aktuell veröffentlichten Erklärfilm informieren wir Sie, über alle Aspekte der Bevollmächtigung und wie Sie diese neue Möglichkeit zur Bevollmächtigung über das Verpackungsregister LUCID umsetzen können.

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