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Transparenz durch das öffentliche Herstellerregister: Wer ist im Verpackungsregister LUCID registriert?

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Sie wollen wissen, ob ein bestimmtes Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert ist? Diese Informationen erhalten Sie im öffentlichen Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag veröffentlicht die ZSVR die registrierten Unternehmen mit den im Gesetz benannten Bestandteilen, wie unter anderem die Markennamen und die Registrierungsnummer.

Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich zugänglich – es macht direkt sichtbar, wer seiner Produktverantwortung nachkommt. Verstöße fallen durch die damit verbundene Transparenz auf. Im öffentlichen Herstellerregister sind alle im Verpackungsregister LUCID registrierten Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer verpackter Waren aufgelistet. Die Veröffentlichung der registrierten Hersteller soll es Verbrauchern, Unternehmen und Vertreibern ermöglichen, nach Unternehmen, die verpackungsrechtliche Pflichten haben, zu recherchieren und festzustellen, ob diese im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Auf Grundlage von § 9 VerpackG veröffentlicht die ZSVR in diesem Herstellerregister folgende Angaben:

  • Registrierungsnummer 
  • Registrierungsdatum (Änderungsmitteilungen erhalten das Datum der Änderungsmitteilung)
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten (insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land und Telefonnummer)
  • Europäische bzw. nationale Steuernummer
  • Markennamen
  • Verpackungsarten


Das öffentliche Herstellerregister ist mit einer Suchfunktion ausgestattet, mit der Sie gezielt nach dem jeweiligen Unternehmen suchen können. Bei Herstellern, die ihre Registrierung beendet haben, wird das Datum des Marktaustritts angezeigt. 

Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware erstmalig vertreibt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein – unabhängig von der Verpackungsart. Unterbleibt die Registrierung, besteht ein automatisches Vertriebsverbot für die Ware. Zudem drohen hohe Bußgelder. Aufgrund der Öffentlichkeit des Registers müssen Unternehmen, die sich nicht rechtskonform verhaltet, gegebenenfalls mit der Auslistung ihrer Waren im Handel rechnen. Hier gelangen Sie zum Herstellerregister: