Zur Startseite

Systembeteiligungspflicht – ja oder nein?

Sie wollen schnell klären, ob Ihre Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz systembeteiligungspflichtig sind? Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen hierzu eine Hilfestellung. Dieser Schnell-Check zur Ermittlung der Systembeteiligungspflicht kann nicht alle denkbaren Sachverhalte abdecken. In Zweifelsfällen ist es daher notwendig, Ihre möglichen Pflichten anhand weiterer Hinweise auf unserer Webseite oder durch Beratungsdienstleister zu klären.

Sofern Sie Verpackungen unterschiedlicher Art in Verkehr bringen oder verschiedene Vertriebswege nutzen, müssen Sie den Schnell-Check für jeden Fall separat durchlaufen – zum Beispiel einmal für eine Versandverpackung, einmal für eine Verkaufs- und/oder Umverpackung usw.

Bei diesem Schnell-Check wird davon ausgegangen, dass Sie eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringen. Dies umfasst auch den Fall, dass Sie jemanden damit beauftragen, eine mit Ware befüllte Verpackung für Sie in Verkehr zu bringen. 

Bitte beachten Sie:

Dieser Schnell-Check befasst sich nicht mit 

  • Fällen unter Beteiligung von Fulfilment-Dienstleistern oder Dropshipping (Informationen zu Fulfilment und zum Dropshipping erhalten Sie hier), 
  • Transportverpackungen und 
  • Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.


Über den Button „Was heißt das?“ gelangen Sie jeweils zu weitergehenden Informationen.

Aktuelle Informationen:
Seit dem 1. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht für Hersteller aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Zeitpunkt in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nachgekommen ist. Im Registrierungsprozess müssen die verpflichteten Unternehmen im Verpackungsregister LUCID zudem Angaben zu den Verpackungsarten mit den dazugehörigen Markennamen eintragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenpaket „Erweiterte Registrierungspflicht “.