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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0010 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte
Produktbeschreibung
Fruchtsaft, Fruchtnektar, Gemüsesaft und Gemüsenektar
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Fruchtsaft
Gemüsenektar
Gemüsesaft
Ganzfruchtgetränke, Smoothies
Fruchtnektar
02-000-0010 Milch, Milchgetränke 
01-000-0030 Fruchtsirup, Konzentrate 
01-000-0020 Fruchtsaftgetränke 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Gemüsesäften bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an.
Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüsesäften bzw. Fruchtnektaren (ohne Kohlensäure), die nach § 31 Abs. 4 Nr. 7h bzw. 7i VerpackG nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind systembeteiligungspflichtig.
Verpackungen mit Bündelungsfunktion von Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Gemüsesäften sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Gemüsesäften über einer Füllgröße von 22 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Ein Beispiel sind Bag-in-Box Systeme.
Versandverpackungen aller Art von Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Gemüsesäften fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Einwegkunststoffgetränkeflaschen (außer Flaschen mit Flaschenkörpern aus Glas oder Metall und lediglich Verschlüssen, Deckeln, Etiketten, Aufklebern oder Umhüllungen aus Kunststoff) und Getränkedosen, jeweils mit dem Füllvolumen 0,1 l bis 3 l, befüllt mit Frucht- und Gemüsesäften sowie Fruchtnektaren (ohne Kohlensäure) gemäß § 31 Abs. 4 Nr. 7h und 7i VerpackG sind pfandpflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 01-000-0010 // Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 01-000-0010 // Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Getränkedosen 250 ml nein
Aluminium Getränkedosen 330 ml nein
Aluminium Getränkedosen 500 ml nein
Getränkekarton Blockpackungen 100 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 125 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 180 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 200 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 250 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 330 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 500 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 750 ml ja
Getränkekarton Blockpackungen 1 l ja
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