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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0035 Reiswaffeln, Maiswaffeln
Produktbeschreibung
Waffeln aus gepufften Getreidekörnern
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Vollkorn Reiswaffeln
Mini-Reiswaffeln
Maiswaffeln mit Überzug
Reiswaffeln mit Überzug
Maiswaffeln
Reiswaffeln
Sonstige Waffeln aus gepufften Getreidekörnern
02-040-0030 Kekse, Waffeln, sonstige Dauerbackwaren 
02-040-0020 Lebkuchen, Honigkuchen, Printen 
02-110-0050 Gepuffte Getreidekörner 
02-040-0040 Salzgebäck, Laugengebäck 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Reiswaffeln und Maiswaffeln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 4 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Beherbergungsbetriebe und Kantinen.

Versandverpackungen aller Art von Reiswaffeln und Maiswaffeln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0035 // Reiswaffeln, Maiswaffeln

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4 kg ja
Aller Art Aller Art > 4 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge ≤ 4 kg ja
PPK Schachteln ≤ 4 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 4 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 4 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 4 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 4 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0035 // Reiswaffeln, Maiswaffeln

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4 kg ja
Aller Art Aller Art > 4 kg nein
Kunststoff Beutel 60 g ja
Kunststoff Beutel 90 g ja
Kunststoff Beutel 100 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Einschläge 3 x 32 g ja
Kunststoff Einschläge 90 g ja
Kunststoff Einschläge 96 g ja
Kunststoff Einschläge 100 g ja
Kunststoff Einschläge 130 g ja
PPK Schachteln 7 x 30 g ja
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