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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0030 Kekse, Waffeln, sonstige Dauerbackwaren
Produktbeschreibung
Kekse, Waffeln, sonstige Dauerbackwaren
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Doppelkekse
Butterkekse
Haselnussschnitten
Sonstige Dauerbackwaren
Gefüllte Kekse, Waffeln
Florentiner
Spekulatius
Kekse, Waffeln mit Überzug
02-040-0020 Lebkuchen, Honigkuchen, Printen 
02-040-0040 Salzgebäck, Laugengebäck 
02-040-0035 Reiswaffeln, Maiswaffeln 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Keksen, Waffeln und sonstigen Dauerbackwaren bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, und Bildungseinrichtungen anfallen.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Keksen, Waffeln und sonstigen Dauerbackwaren bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg fallen teilweise auch in der Industrie und in Handwerksbetrieben an, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Typische Beispiele dafür sind Snacks bei Meetings und Feiern, Weihnachts- und andere Geschenke. Die dort eingesetzten Füllgrößen entsprechen denen, die in Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Insgesamt überwiegt der Anteil, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Versandverpackungen aller Art von Keksen, Waffeln und sonstigen Dauerbackwaren fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0030 // Kekse, Waffeln, sonstige Dauerbackwaren

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel, Boxen, Eimer, Einschläge ≤ 14 kg ja
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln ≤ 14 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 14 kg ja
Weißblech Dosen ≤ 14 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0030 // Kekse, Waffeln, sonstige Dauerbackwaren

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel 100 g ja
Kunststoff Beutel 125 g ja
Kunststoff Beutel 150 g ja
Kunststoff Beutel 175 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 250 g ja
Kunststoff Beutel 300 g ja
Kunststoff Beutel 400 g ja
Kunststoff Boxen 125 g ja
Kunststoff Boxen 150 g ja
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