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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-030 Bodenbeläge 08-030-0060 Textile Bodenbeläge
Produktbeschreibung
Baufeste textile Bodenbeläge als primärer Bodenbelag. Nicht enthalten sind hier nicht-baufeste Teppiche, die auf einen anderen Bodenbelag gelegt werden (wie z.B. Teppichläufer, Badteppiche) und andere Zier- bzw. Wandteppiche, sowie Teppichfliesen.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Baufester Teppich
Sonstige baufeste textile Bodenbeläge
21-000-0120 Teppiche 
08-030-0080 Teppichfliesen 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Versandverpackungen aller Art für textile Bodenbeläge sind unabhängig von ihrer Nutzungsintensitätsklasse nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Dazu zählen Handwerksbetriebe, insbesondere Verlegebetriebe, und andere Betriebe des Bauhandwerks, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-030-0060 // Textile Bodenbeläge

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Aller Art nein
PPK Einschläge Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art nein
PPK Versandverpackungen Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-030-0060 // Textile Bodenbeläge

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Aller Art Wickelhülsen Aller Art nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Aller Art nein
PPK Einschläge Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art nein
PPK Versandverpackungen Aller Art nein