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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-030 Bodenbeläge 08-030-0080 Teppichfliesen
Produktbeschreibung
Baufeste Teppichfliesen als primärer Bodenbelag
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Baufeste Teppichfliesen
21-000-0120 Teppiche 
08-030-0060 Textile Bodenbeläge 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Versandverpackungen von Teppichfliesen mit einer Nutzungsintensitätsklasse bis einschließlich 32 gemäß DIN EN ISO 10874 sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten (Selbstverlegung / Heimwerker) und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Handwerksbetriebe, insbesondere Verlegebetriebe und andere Betriebe des Baugewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Versandverpackungen von Teppichfliesen mit einer Nutzungsintensitätsklasse ab 33 gemäß DIN EN ISO 10874 sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im Großgewerbe (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Dazu zählen insbesondere Handwerksbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.
Besonderheiten
DIN EN ISO 10874 definiert die Nutzungsintensitätsklassen von elastischen, textilen und Laminat-Bodenbelägen. Teppichfliesen mit den Nutzungsintensitätsklassen 21, 22, 22+, 23, 31, 32 werden in Bereichen mit privater oder öffentlicher und gewerblicher Nutzung mit mäßiger oder mittlerer Beanspruchung verwendet. Teppichfliesen mit den Nutzungsintensitätsklassen > 32, insbesondere 33, 34, 41, 42, 43 werden in Bereichen mit öffentlicher und gewerblicher Nutzung mit starker oder sehr starker Beanspruchung und in der Leichtindustrie verwendet. Böden ohne Angabe von Nutzungsintensität sind zu behandeln wie Nutzungsintensitätsklassen ≤ 32. Es ist stets die höchste angegebene Nutzungsklasse relevant.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-030-0080 // Teppichfliesen

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse > 32 nein
Aller Art Aller Art Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse > 32 nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Einschläge, Schachteln Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Einschläge, Schachteln Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
Kunststoff Versandverpackungen Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
PPK Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Versandverpackungen Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
PPK Versandverpackungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-030-0080 // Teppichfliesen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse > 32 nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Einschläge Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Einschläge Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Schachteln Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Schachteln Nutzungsklasse > 32 nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Versandverpackungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja