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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0260 Industriereiniger
Produktbeschreibung
Produkte zur Reinigung von Maschinen oder technischen Anlagen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Entfettungsmittel
Sonstige Industriereiniger
Reinigungsmittel für die Ernährungsindustrie
15-000-0185 Reiniger für Autowaschanlagen 
15-000-0110 Geschirrspülmittel 
15-000-0245 Bremsenreiniger, Teilereiniger 
15-000-0320 Desinfektionsmittel 
15-000-0070 Waschmittel 
15-000-0240 Regeneriersalz, Wasserenthärtungsmittel 
15-000-0020 Seifen 
Begründung
Verkaufsverpackungen von Industriereinigern bis zu einer Füllgröße von einschließlich 17 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gaststätten, Großkantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Betriebe des Reinigungsgewerbes und des Handwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Industriereinigern über einer Füllgröße von 17 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Zu Letzterem zählen z.B. Schlachtbetriebe, Großbrauereien ,Großbäckereien und andere Handwerksbetriebe, oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von Industriereinigern fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Industriereinigern werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0260 // Industriereiniger

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 17 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 17 kg ja
Kunststoff Beutel, Säcke ≤ 17 kg ja
Kunststoff BigBags, Säcke > 17 kg nein
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen, Hobbocks, Kanister ≤ 17 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, IBCs, Kanister > 17 kg nein
PPK Säcke, Schachteln, Trommeln ≤ 17 kg ja
PPK Säcke, Schachteln, Trommeln > 17 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke ≤ 17 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 17 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0260 // Industriereiniger

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 17 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 17 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 400 kg - 1000 kg nein
Kunststoff Eimer 5 l - 15 l ja
Kunststoff Eimer 5 kg - 15 kg ja
Kunststoff Fässer 50 kg nein
Kunststoff Fässer 100 l nein
Kunststoff Fässer 120 l nein
Kunststoff Fässer 200 l nein
Kunststoff Flaschen 1 l - 3 l ja
Kunststoff Hobbocks 27,5 kg nein
Kunststoff IBCs 600 l - 1200 l nein
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