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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0420 Speisesalz
Produktbeschreibung
Speisesalz (Natriumchlorid) für den menschlichen Verzehr bestimmt
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Kräutersalz
Speisesalz, Tafelsalz, Kochsalz
Meersalz, Steinsalz
Speisesalz mit Zusätzen
Gewürzsalz
Sonstige Speisesalzmischungen
17-000-0010 Gewerbesalz, Industriesalz 
17-000-0020 Streusalz, Auftausalz 
15-000-0240 Regeneriersalz, Wasserenthärtungsmittel 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisesalz bis zu einer Füllgröße von einschließlich 17 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisesalz mit einer Füllgröße über 17 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei industriellen und großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählt die industrielle Weiterverarbeitung z.B. bei Herstellern von Fertiggerichten, Fleisch-, und Wurstwaren sowie Käse. Zudem gibt es erheblichen Bedarf von Lieferbäckereien, Großbäckereien, Handwerksbäckereien und Cateringbetrieben oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von Speisesalz fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0420 // Speisesalz

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 17 kg ja
Aller Art Aller Art > 17 kg nein
Glas Konservengläser ≤ 17 kg ja
Kunststoff Beutel, Eimer ≤ 17 kg ja
Kunststoff Big Bags, Säcke > 17 kg nein
PPK Portionspackungen, Schachteln ≤ 17 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Kombidosen ≤ 17 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 17 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 17 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 17 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 17 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0420 // Speisesalz

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 17 kg ja
Aller Art Aller Art > 17 kg nein
Glas Konservengläser 80 g ja
Glas Konservengläser 150 g ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 2 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 200 kg - 1000 kg nein
Kunststoff Eimer 10 kg ja
Kunststoff Eimer 12,5 kg ja
Kunststoff Eimer 15 kg ja
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