Zur Startseite

Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-020 KFZ 13-020-0110 Additive
Produktbeschreibung
Zusätze für Kraftstoffe und Schmierstoffe
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Additive für Nutzfahrzeuge
Sonstige Additive für Kraftstoffe und Schmierstoffe
Additive für Schmierstoffe
Additive für Treibstoffe
Additive für Kraftwagen
Additive für Flugzeuge
16-000-0161 Kunststoffadditive 
13-020-0090 Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutzmittel 
13-020-0280 Harnstoff für Kfz 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Additiven bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,5 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Additiven mit einer Füllgröße über 1,5 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und im Großgewerbe anfallen. Dazu zählen insbesondere die Luftfahrt (z.B. Flughäfen) sowie Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Versandverpackungen aller Art von Additiven fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflichtig ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 13-020-0110 // Additive

Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium ×

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,5 l ja
Aller Art Aller Art > 1,5 l nein
Kunststoff Dosen, Fässer, Flaschen, IBCs, Kanister > 1,5 l nein
Kunststoff Dosen, Flaschen ≤ 1,5 l ja
Metall Dosen, Fässer, Flaschen, Kanister > 1,5 l nein
Metall Dosen, Flaschen ≤ 1,5 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen ≤ 1,5 l ja
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen > 1,5 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln ≤ 1,5 l ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 l ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons > 1,5 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 13-020-0110 // Additive

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff×

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form×

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungs‐pflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,5 l ja
Aller Art Aller Art > 1,5 l nein
Kunststoff Dosen, Flaschen 200 ml - 1 l ja
Weißblech Dosen, Flaschen 200 ml - 1 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen > 1,5 l nein
Kunststoff Flaschenträger, Umhüllungen ≤ 1,5 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 6 x 150 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 900 ml ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 l ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons > 1,5 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja